Bestattungsarten
Erdbestattung
Erdbestattung bedeutet, dass der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einem Friedhof der Erde übergeben wird. Dazu müssen Sie eine Grabstelle auf dem Friedhof Ihrer Wahl erwerben. Je nach Friedhof gibt es unterschiedliche Grabarten. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich.
Feuerbestattung
Feuerbestattung bedeutet, dass der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert wird. Die Asche wird dann in eine Urne gegeben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Urne beizusetzen. In Deutschland gilt auch für Urnen der Beisetzungszwang, sodass Sie die Urne nicht einfach mit nach Hause nehmen können. Friedhöfe bieten meist spezielle Urnengräber an, aber auch die Beisetzung in einem Familiengrab ist möglich.
Weitere Möglichkeiten nach der Feuerbestattung sind:
Baumbestattung
Baumbestattung bedeutet, dass die Urne in einem für Bestattungen ausgewiesenen Waldstück beigesetzt wird. Die Asche Verstorbener wird dabei in einer biologisch abbaubaren Urne direkt zwischen den Wurzeln eines Baumes begraben.
Der Begräbniswald Niederweiler in der Nähe von Bitburg und der RuheForst Mittelmosel in Lieser etwa bieten diese Möglichkeit. Beide sind von Salmtal aus in etwa 30 bzw. 20 Autominuten zu erreichen. Fragen Sie uns danach!
Ruheforst Mittelmosel/Lieser
Seebestattung
Seebestattung bedeutet, dass die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf einem Schiff zu einem festgelegten Seegebiet überführt und dort dem Meer übergeben wird. Dies kann im Beisein der Angehörigen und mit einem Geistlichen oder einem freien Redner passieren. Anschließend erhalten die Hinterbliebenen eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes.
Flussbestattungen
Die Asche kann durch den Bestatter außerhalb von Friedhöfen in Flüssen wie dem Rhein, der Mosel, der Saar oder der Lahn bestattet werden, jedoch auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet.
Für die Bestattung muss eine sofort wasserlösliche Urne aus Zellulose genutzt werden, diese wird vom Schiff beigesetzt.
Sie darf nicht im Uferbereich, von einer Brücke oder einem Steg erfolgen. Auch das Verstreuen der Asche vom Schiff aus ist unzulässig.
Das Einbringen von Blumen oder anderen Gegenständen unterliegt der zuständigen oberen Landesbehörde für Gewässer.
Weiterverarbeitung der Asche
Ein Teil der Asche darf zur Herstellung von Erinnerungsstücken wie Schmucksteinen, Amuletten oder Keramiken entnommen werden, sofern dies in der schriftlichen Totenfürsorgeverfügung festgelegt wurde.
Eine Aufteilung der Asche auf mehrere Urnen ohne Weiterverarbeitung für Erinnerungsstücke ist nicht möglich.
Naturbestattung
Das Unternehmen „Oase der Ewigkeit“ bietet eine naturnahe Bestattung in den Schweizer Bergen an. Da in der Schweiz über die Asche eines Verstorbenen frei verfügt werden kann, wird diese beispielsweise auf einer Almwiese in einem Blumenmeer ausgestreut. Auch das Verstreuen in einem Bergbach oder das Vergraben der bloßen Asche zu Füßen eines Gedächtnisfelsens ist möglich. Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten!
Oase der Ewigkeit - Schweizer Berge
Private Bestattungsplätze
Private Bestattungsplätze sind Grundstücke, Anlagen oder Gebäude, die nicht für die allgemeine Bestattung gewidmet sind, z.B. Friedhöfe, Begräbniswälder.
Die Aufbewahrung im häuslichen Umfeld sollte an einem geeigneten, pietätvollen Ort stattfinden.
Einer Beisetzung im eigenen Garten bedarf es einer schriftlichen oder elektronischen Genehmigung durch die zuständige Behörde.

